Das elektronische Rezept kommt!

Ab 01.Januar 2024 rückt die digitale Praxis noch näher: nach den elektronischen Krankschreibungen (eAU) folgt nun das eRP. Der Großteil der Kassenrezepte wird verpflichtend ab Jahreswechsel rein elektronisch erstellt und versendet.

Dies gilt jedoch nicht für eine Reihe von Ausnahmen wie Privatrezepte, Grüne Rezepte und Hilfsmittelverordnungen wie auch Verbandsmittel, Teststreifen für Diabetiker und BtM-Rezepte. Ausgenommen sind auch Versicherte bei der Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.

Wichtig ist für Sie zu wissen, dass ein eRP erst dann in der Apotheke abgerufen werden kann, wenn es digital von uns Ärzten unterschrieben wurde. Das wird am Ende unseres Arbeitstages der Fall sein. Wenn bis dahin die Versichertenkarte noch nicht eingelesen wurde, kann auch diese Signatur nicht durchgeführt werden. Im Klartext:

Keine Karte: kein Rezept!

Wir bitten Sie daher, darauf zu achten, dass Sie rechtzeitig eine Rezeptbestellung bei uns einreichen und nicht erst, wenn Sie die letzte Pille geschluckt haben. In aller Regel ist das eRP am Folgetag abrufbar. Der große Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie die rezeptierten Medikamente bei einer beliebigen Apotheke abholen können, denn es wird auf einem Server der Telematik-Infrastruktur gespeichert und eben nicht auf dem Chip der Gesundheitskarte, wie viele irrtümlich glauben. In der Apotheke müssen Sie lediglich Ihre Gesundheitskarte dabei haben, damit die Apothekenmitarbeiter auf das Rezept zugreifen können. Sie selbst müssen dabei nicht persönlich in der Apotheke anwesend sein, sondern können auch den netten Nachbarn damit beauftragen.


Alternativ kann auch eine sog. App auf dem Smartphone verwendet werden, die einige zusätzliche Funktionen bietet. Neben der von allen GKV-Versicherten nutzbaren eRP-App der Gematik wird es wohl auch individuelle Lösungen einzelner Kassen geben. Allen gemein ist, dass dazu eine spezielle PIN zur Verwendung mit der App von den Kassen herausgegeben wird. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder rufen folgende Webseite auf:

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Unseres Wissens nach sind alle Jorker Apotheken auf das digitale Rezept vorbereitet. Erste Verordnungen unsererseits konnten problemlos umgesetzt werden. Soweit erstmal zum Einstieg. Weitere Neuerungen zu diesem Thema werde ich an diesem Ort veröffentlichen wie auch in unserer Praxis.

Frohe Festtage wünscht

Ihre Praxis Vosberg & Berghäuser

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